09.10.2020 – Corona Infos zum Bürgerhaus

Im Rahmen des Infektionsgeschehens des Corona-Virus findet das Infektionsschutzgesetz, welches ein Bundesgesetz ist, Anwendung. Zuständig für die Ausführung des Gesetzes sind die Länder, die durch Rechtsverordnungen die Zuständigkeiten selbst festlegen können.
Bedingt durch den föderalen Aufbau Deutschlands werden in, in der Regel vom Bund initiierten, Treffen aller Länder und des Bundes gemeinsame Rahmenbedingungen bzw. Eckpunkte festgelegt.
Diese werden dann in den Ländern durch Rechtsverordnungen (hier: CoBeLVO) zusammengeführt und veröffentlicht. In Rheinland-Pfalz gilt derzeit eine Coronabekämpfungsverordnung samt vielen Hygienekonzepten.

Diese sind örtlich anzuwenden. Die Kontrolle obliegt dem Kreis als örtlich zuständige Infektionsschutz- und Kreisordnungsbehörde.

Aus diesen Regelwerken ergeben sich derzeit vielerlei Einschränkungen und Auflagen zum Betrieb von Einrichtungen wie z.B. auch dem Bürgerhaus der Ortsgemeinde Ellerstadt.

Da die Betreiber der Einrichtungen für die Umsetzung und Einhaltung der Corona-Regelwerke verantwortlich sind und im Falle einer Infektion innerhalb ihrer Räumlichkeiten evtl. auch haftbar gemacht werden können, besteht verständlicherweise das Bestreben korrekt zu handeln. Im Falle des Bürgerhauses führt dies dazu, dass angefragte Veranstaltungen – im Zweifel – eher negativ beschieden werden müssen.

Die Ablehnung einer Nutzung erfolgt dabei nicht leichtfertig sondern wird immer auch mit dem örtlich zuständigen Ordnungsamt abgestimmt. Bestehen Bedenken, wird sicherheitshalber eine Nutzung nicht zugelassen.

Insofern hoffen wir, dass Sie für unser Vorgehen Verständnis haben und erkennen, dass eine Entscheidung über eine Nutzung des Bürgerhauses in keinem Fall nur durch die Vertreter der Ortsgemeinde ergeht.

Elke Stachowiak
Ortsbürgermeisterin