04.09.2020 – Betriebserlaubnis Hort Ellerstadt verlängert

Kürzlich gab es eine turnusmäßigen Untersuchung der Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis des Hort Ellerstadt durch das Landes- und Kreisjugendamt . Hierbei wurden u.a. die Anzahl und Qualifikation des Personals sowie die räumliche Voraussetzungen überprüft. Erfreulicherweise hat der Hort die Betriebserlaubnis wiederholt erhalten und wird ihr Angebot fortführen. Vielen Dank an die Mitarbeiter*innen für ihr Engagement.