31.08.2020 – Sitzung Ortsgemeinderat Ellerstadt am 01.09.2020 (Di)

Die nächste Sitzung des Ortsgemeinderats findet aufgrund der Hygienemaßnahmen und der Einhaltung der Abstandsregeln am 01.09.2020 um 19:00Uhr in der Halle des TV Ellerstadt, Erpolzheimer Str. 50, statt.

Tagesordnung
öffentlicher Teil

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit, der rechtzeitigen und formgerechten Einladung, der fehlenden Mitglieder sowie Anträge zur Tagesordnung
  2. Fragestunde für Einwohner und den ihnen nach §14Abs.3 und 4Gem0 gleichgestellten Personen und Personenvereinigungen
  3. Bericht der Bürgermeisterin
  4. Bauantrag, Fl.-Nr.820/20, Birkenweg 4,67158Ellerstadt, Umbau eines Einfamilienhauses
  5. Bauantrag, Georg-Fitz-Str.58, Fl.-Nr.582/12, Ellerstadt, Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Abweichung von den bauordnungsrechtlichen Festsetzungen der Landesbauordnung, Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. §§34,36BauGB
  6. Instandsetzung der Speyerer Straße zwischen Bahnstraße und Ratstraße – Entscheidung über den Leistungsumfang
  7. Gemeindeeigenes Mehrfamilienhaus „Schubertstraße1-3“- Ergänzung der Dämmung auf der östlichen Giebelwand nach dem Abriss des Sängerheims -Vergabe des Auftrags.
  8. Bekanntgabe einer Eilentscheidung
  9. Satzung Vorkaufsrecht; Information
  10. Anfragen

nichtöffentlicher Teil

  1. Feststellung der Beschlussfähigkeit, der rechtzeitigen und formgerechten
    Einladung, der fehlenden Mitglieder sowie Anträge zur Tagesordnung
  2. Bericht der Bürgermeisterin
  3. Anfragen

Ellerstadt, den 24.08.2020
gez.: Ortsbürgermeisterin Elke Stachowiak


Die Sitzung ist grundsätzlich öffentlich, sofern nicht gem. § 35 Abs. 1 GemO aufgrund einer gesetzlichen Vorgabe, aus Gründen des Allgemeinwohls oder wegen schutzwürdiger Interessen Einzelner die Nichtöffentlichkeit vorgesehen ist. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes können jedoch aufgrund der aktuellen CoronaPandemie-Situation nur begrenzte Kapazitäten der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Um die notwendigen Abstände zwischen den Teilnehmern gewährleisten zu können, ist die Besucherzahl daher eventuell begrenzt.